Führerschein

Mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen darf man ein Jahr in Deutschland fahren. Danach muss ein deutsches Nummernschild beantragt werden. Dafür muss man das Auto zum TÜV bringen. Dort wird die Verkehrstüchtigkeit des Autos getestet und eine Abgasanalyse vollzogen. Wenn das Auto vom TÜV abgenommen ist, kann man in der Zulassungsstelle im Rathaus ein deutsches Kennzeichen beantragen.

Beim Führerschein gestaltet sich die Angelegenheit schwieriger: Je nach Herkunft kann man den Führerschein aus dem Heimatland weiterverwenden. Dies geht aber nur, wenn man eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins mitführt, andernfalls muss man nach sechs Monaten eine Führerscheinprüfung ablegen. Um herauszufinden welche Regelung auf die persönliche Situation zutrift kann man sich im Rathaus erkundigen.