Rundfunkbeitrag

Rundfunkgebühr für den allgemeinen öffentlichen Zugang zu Radio und Fernsehen

Nach der Anmeldung im Bürgeramt erhält man irgendwann einen Brief von einer Einrichtung mit dem Namen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (vormals bekannt als „GEZ“ oder „Gebühreneinzugszentrale“) betreffend des Rundfunkbeitrags, einer Gebühr für den allgemeinen öffentlichen Zugang zu Radio und Fernsehen.

Der Beitragsservice ist eine staatliche Einrichtung, welche nach öffentlichem Recht Gebühren für Radio und Fernsehen erhebt. Jeder Haushalt (mit wenigen Ausnahmen) muss diese Rundfunkgebühr entrichten.

In Deutschland existieren viele verschiedene Radio- und Fernsehstationen. Einige davon werden von kommerziellen Unternehmen betrieben und heißen Privatsender; andere (z.B: ARD, ZDF, Deutschlandradio, und die regionalen Sender) laufen nach öffentlichem Recht. Die Privatsender erhalten ihre Finanzierungsmittel aus der Werbung, während die öffentlich-rechtlichen Sender durch den Staat und die Rundfunkgebühren des Beitragsservices finanziert werden. Sie übertragen weniger Werbung (gar keine ab 20 Uhr) und versuchen einen hohen Programmstandard zu wahren.